1. Elternarbeit stärken
Der enge Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungsniveau zeigt, welch wichtigen Beitrag Eltern leisten, wenn sie ihren Kindern von Geburt an die Möglichkeit bieten, Interessen zu entwickeln und Erfahrungen zu sammeln. Doch Kinder aus armutsbetroffenen Familien sind benachteiligt. Um dies zu ändern müssen Elternarbeit und Frühförderung als Teil des gesamten Bildungswesens verstanden werden. Für die Umsetzung durch Kantone und Gemeinden bedeutet dies:
- Institutionelle und informelle Elternarbeit fördern
- Ausbildung von Betreuungspersonen für den Frühförderungsbereich stärken
- Einsatz von interkulturellen Übersetzerinnen
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Mit einer Frühförderungsstrategie, wie sie zum Beispiel der Kanton Basel-Stadt verfolgt, können die einzelnen Massnahmen gezielt eingesetzt und ausgewertet werden. Dies setzt jedoch politischen Willen und die Einsicht voraus, dass frühes Investieren in die Bildung von Kind und Eltern spätere Defizite und ein Abgleiten in Armut verhindert.
2. Illettrismus bekämpfen
17% der Schweizer Jugendlichen können kaum lesen und etwa 800 000 Personen im Alter zwischen 16 und 65 Jahren sind von schwerem Illettrismus betroffen. Damit diese Zahlen sinken, braucht es Angebote, die es allen Kindern ermöglichen, ihr Potenzial auszuschöpfen: Familien- und schulergänzende Tagesstrukturen. Diese ermöglichen Kindern und Jugendlichen, Erfahrungen in einem geschützten Rahmen zu sammeln und unterstützen sie beim Lernen und bei der Entwicklung von Interessen. In der konkreten Umsetzung durch Kantone und Gemeinden bedeutet dies:
- Bildungsstrukturen schaffen, welche die Integration benachteiligter Gruppen und Personen fördern (Tagesstrukturen, Tagesschulen)
- in die Ausbildung der Lehrkräfte investieren, die zunehmend in interkulturellem Kontext arbeiten
- die offene und aufsuchende Jugendarbeit aufwerten und die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Gemeinden und der Jugendarbeit fördern
- informelle Bildungs- und Quartierarbeit durch Drittorganisationen und Vereine stärken
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3. Berufliche Ausbildung ermöglichen
Noch immer verfügen 15% der Menschen im Erwerbsalter nicht über eine nachobligatorische Ausbildung. Sie sind deutlich häufiger von Erwerbsarmut betroffen. So liegt die Working-poor-Quote dieser Personen bei gut 11%, während sie für die Erwerbsbevölkerung insgesamt bei knapp 4% liegt. Auch das Risiko der Arbeitslosigkeit ist für Personen ohne oder mit geringer Berufsausbildung deutlich höher als für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung. Es ist offensichtlich, dass der Zugang zur beruflichen Ausbildung eine armutspräventive Massnahme erster Priorität darstellt. Dazu braucht es Massnahmen, die im Sinne der Chancengerechtigkeit wirken, wie:
- Förderung der Lehrlinge durch Stipendien oder Bildungsgutscheine
- Förderung der Berufsbildung für Personen ohne Abschluss durch Berufsbildungsfonds, Ausbildungszuschüsse ALV, Bildungsgutscheine
- Validierung informeller Bildungsleistung
- Förderung der dualen Berufsbildung durch Berufsbildungsfonds, Lastenausgleichsfonds, Steuerabzug für Lehrbetriebe
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